Beratungsstelle für EN 1090-1 und ISO 3834

Schweißen in Deutschland

Stand: 21.12.2022

Ist die Herstellerqualifikation nach DIN 18800-7 noch erforderlich?

Die Antwort ist ein eindeutiges „nein„, da DIN 18800-7 ebenso wie alle anderen Teile der DIN 18800 zurückgezogen wurden. Auch in der MVVTB wird sie nicht mehr zitiert.

Lediglich für die Baustelle muss ein Schweißzertifikat nach EN 1090 für die auszuführenden Arbeiten entsprechend der EXC vorhanden sein.

Für „nichtrostende Stähle“ gilt inzwischen Eurocode 3 (DIN EN 1993-1-4: Ergänzende Regeln zur Anwendung von nichtrostenden Stählen), deren nationaler Anhang von 2017 und die Aussagen in EN 1090. Auch die bauaufsichtliche Zulassung Z-30.3-6 ist 2018 neu aufgelegt und muss in Deutschland weiter beachtet werden. Sie enthält alle zusätzlichen Anforderungen, die über die europäische Normung plus nationale Anhänge dieser Normen nicht erfasst sind. Schweißarbeiten an Bauprodukten aus nichtrostenden Stählen dürfen von Betrieben ausgeführt werden, die ein entsprechendes Schweißzertifikat nach EN 1090 verfügen. Damit ist auch hier eine Herstellerqualifikation nach DIN 18800-7 nicht mehr erforderlich!

In Deutschland gilt inzwischen eine neue Verordnung, die in allen Bundesländern baurechtlich eingeführt ist (die Umsetzung erfolgt in Kürze), die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB), die über die DIBt-Mitteilungen veröffentlicht ist. Diese MVVTB regelt ganz klar, dass ein Unternehmen, das im Rahmen der EN 1090-2, EN 1090-3, EN 1090-4 bzw. EN 1090-5 Bauprodukte herstellt, nach EN 1090-1 zertifiziert sein muss. Damit wird die bisher bereits europäisch erforderliche Zertifizierung als betont nationales Recht  in Deutschland gültig und jeder Betrieb, der bauaufsichtlich relevante Teile (Treppen, Geländer, Balkone, Stützen u.a.) herstellt, verstößt gegen nationales Recht, wenn er nicht zertifiziert ist.

Zum Thema „Schweißen auf der Baustelle“ hat das DIBt über die MVVTB eine Aussage getroffen, die unmissverständlich ist. Wer auf der Baustelle schweißt, muss ein Schweißzertifikat haben. Hier wird selbstverständlich das Schweißzertifikat nach EN 1090-1 von den Notifizierten Stellen an erster Stelle genannt. Die bisher noch zitierte „Herstellerqualifikationen nach DIN 18800-7“ ist nun endgültig ins Jenseits verbannt. Die einzige Stelle, wo diese Herstellerqualifikationen überhaupt noch genannt werden könnte, sind vielleicht noch Ausschreibungstexte der ewig gestrigen Behörden, Kunden und Auftraggeber, dies ist aber auch an diesen Stellen falsch und damit nicht verbindlich.

Betriebe, die im nicht bauaufsichtlich geregelten Bereich schweißen, haben in der Vergangenheit häufig einen „Qualitätsnachweis zum Schweißen“ nach DIN 18800-7 geführt. Das ist nach dem jetzigen Stand nicht mehr möglich und auch nicht mehr sinnvoll. Hier empfiehlt es sich ganz klar, eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 3834 durchzuführen. Insbesondere kann auf diesem Zertifikat der tatsächliche Anwendungsbereich besser dargestellt werden. Fragen Sie bei der für DIN EN ISO 3834 akkreditierten Stelle ISW GmbH nach, wenn Sie diese Zertifizierung benötigen. Vorteil: durch die Akkreditierung findet dieses Zertifikat weltweit Akzeptanz.

Allerdings ist nach wie vor das Schweißzertifikat in Europa sehr umstritten und mit Sicherheit wird es, falls in EN 1090-1 neu erscheinen sollte, nicht mehr enthalten sein. Was danach bezüglich Schweißen geregelt sein wird, ist derzeit ein großes Fragezeichen. Eventuell werden aber in Deutschland Regeln über die MVVTB getroffen werden – so wie bereits jetzt für das Schweißen auf der Baustelle – wenn an tragenden Bauteilen geschweißt wird.

Noch ein paar Worte zur MVVTB: Diese ist auf der Homepage des DIBt unter www.dibt.de  unter „Aktuelles zur Novellierung des Bauordnungsrechtes“ veröffentlicht (siehe Link oben). Diese neue Vorschrift ist ein notifizierter Entwurf, der baurechtlich anwendbar ist, da die Bundesländer ihn baurechtlich eingeführt haben. Hier werden zum einen die Überbleibsel der bisherigen Bauregellisten zusammengefasst, weiterhin die bisherigen Technischen Baubestimmungen und Teile der Musterbauordnung. Es werden z.B. auf Seite 25 die Vorgaben für das Schweißen im Werk und auf der Baustelle für Deutschland geregelt. Der momentane Stand der Umsetzung ist unter dem Link „Stand der Umsetzung“ zu erkennen.

Fazit:

Die Herstellerqualifikation nach DIN 18800-7 ist weg und nicht mehr zulässig, ein Schweißzertifikat nach EN 1090 ist – zumindest in Deutschland – ein MUSS.

Das Ziel der europäischen Normung soll letztlich sein, gleiche Voraussetzungen für alle zu schaffen und damit Handelshemmnisse abbauen und einen freien europäischen Markt schaffen.