Stand 21.12.2022
Das Deutsche Institut für Bautechnik Berlin (DIBt) hat ein Programm zur Marktüberwachung eingerichtet, um zu kontollieren, ob Bauprodukte, die in Verkehr gebracht werden den marktüblichen Regeln entsprechen. Wichtige allhemeine Antworten gibt der Fragenkatalog (FAQ) auf der Seite vom DIBt.
Das bedeutet, dass zukünftig alle Hersteller, die Produkte unter nichtkonformen Bedingungen in Verkehr bringen – z.B. ohne Zertifizierung nach EN 1090-1 – mit entsprechenden Maßnahmen durch die Marktüberwachung rechnen müssen. In Hessen kontrollieren inzwischen Mitarbeiter des RP Gießen ob die Betriebe entsprechende Nachweise entsprechend EN 1090 führen können. Den Bericht über den Tätigkeitsstand der Marktüberwachungsstellen in Deutschland finden Sie durch Klick auf Evaluierungsbericht. Richten Sie Ihr Augenmaerk auf den Abschnitt 2.1 des Berichtes, dann erkennen Sie dass die Stellen sehr wohl aktiv sind und jedes jahr etwa bei der Hälfte der KontrollenMarktüberwachungsverfahren eingeleitet wurden.
Marktüberwachungsstellen kontrollieren aktiv!
Es liegen ISW konkrete Beispiele von Kontrollen aus Baden-Würthemberg und Hessen vor! In Hessen bekommen Betriebe Besuch von Vertretern der Regierungspräsidenten (RP), die kontrollieren, ob eine Zertifizierung vorliegt, eine gesetzeskonforme Leistungserklärung ausgestellt wird an der Dokumentation von konkreten Aufträgen. In Baden-Würthemberg wurde an einem aktuellen Bauwerk das Gleiche, vermutlich auf eine Anzeige bei der Marktüberwachung hin, kontrolliert und in einem Fall von 2021 hat das RP Tübingen Aufträge aus einer Zeit vor 2018 eines seit 2018 zertifizierten Betriebes kontrolliert und ein Bußgeld verhängt, weil der Betrieb zu dieser zeit nicht zertifiziert war. Ob es noch zu weiteren Maßnahmen in diesem Fall kommt – z.B. Abriss der Stahlkonstruktion!!! – ist noch zur Zeit noch offen.
Ein weiterer nicht zertifizierter Betrieb aus Baden-Würthemberg wurde von der Marktüberwachung in Tübingen angeschrieben und muss nun nachweisen, was er alles an Bauprodukten seit 07.2014 (Ende der Koexistenzfase) Inverkehr gebracht hat. Zumindest zertifiziert ist er inzwischen. Das Ende der Nachforschung durch die Marktüberwachung ist noch offen.
Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden werden unter anderem tätig aufgrund von begründeten Anzeigen, Beschwerden oder sonstigen Hinweisen über nicht konforme Bauprodukte.
Die Kontaktstellen, an die man sich in berechtigten Fällen wenden kann, sind über das DIBt in Erfahrung zu bringen.
Als Bauprodukte im Sinne dieser Regelung gelten:
- Bauprodukte für den Beton- und Stahlbetonbau
- Bauprodukte für den Mauerwerksbau
- Bauprodukte für den Holzbau
- Bauprodukte für den Metallbau
- Dämmstoffe für den Wärme- und Schallschutz
- Türen und Tore
- Lager
- Bauprodukte für Dächer und Bedachungen, Wände und Wandbekleidungen sowie Decken und Deckenbekleidungen und nichttragende innere Trennwände
- Bauprodukte für die Bauwerksabdichtung und Dachabdichtung
- Bauprodukte aus Glas
- Bauprodukte der Grundstücksentwässerung
- Abwasserbehandlungsanlagen
- Feuerungsanlagen
- Bauprodukte für ortsfest verwendete Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen
- Technische Gebäudeausrüstung
- Bodenbeläge
- Produkte aus dem Verkehrswegebau